Wir arbeiten mit
Ihren Flächen.

3 Gründe, uns Ihre Flächen zur Verfügung zu stellen:

Wertschöpfung für alle Beteiligten

Wir investieren in Ihre Fläche und Region. Die Windkraft bietet ein hohes Wertschöpfungspotenzial an der Sie und Ihre Gemeinde teilhaben können.

Maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse

Wir planen die Windparkprojekte maßgeschneidert gemeinsam mit Ihnen und den betroffenen Gemeinden.

Verantwortungsvoll und Transparent

Wir stellen uns gesellschaftlichen Diskussionen, beziehen jede Interessensgruppe ein und sorgen durch Aufklärung und Beteiligung für breite Akzeptanz.

Lassen Sie uns gemeinsam das Potenzial Ihrer Flächen prüfen.

Die Hanse Windkraft ist Ihr Partner für Neuprojekte – Werden Sie ein bedeutender Teil der Energiewende!

Wertschöpfung für alle Interessensgruppen

Für Landeigentümer – Windkraft ist Landwirtschaft

  • Durch die Errichtung einer Windenergieanlage und der dazugehörigen Infrastruktur auf Ihrem Grundstück profitieren Sie nicht nur durch langfristige und regelmäßige Pachtzahlungen als zusätzliche Einnahmequelle, Ihr Grundstück kann auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, da eine Windenergieanlage nur einen kleinen Teil der Fläche beansprucht.
  • Nur mit Ihren Flächen können wir Windprojekte realisieren, weswegen Sie von Anfang an unser Partner sind und bereits in erste Planungsschritte involviert sind. Sie kennen Ihre Region und wissen daher am besten, unter welchen Voraussetzungen ein Windpark zu einem Erfolg für Ihre Gemeinde wird.

Für Gemeinden – Windkraft ist Gemeinwohl

  • Neben monetären Anreizen zum Beispiel für die Finanzierung von Schulen, Kindergärten, etc. schafft dieser auch eine regionale Wertschöpfung für lokale Dienstleister, Zulieferer und Unternehmen sowie Arbeitsplätze in der Region.
  • Gesellschaftliche Akzeptanz ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Windparkprojekte. Dafür benötigt ein erfolgreiches neues Windparkprojekt eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen, sowie Transparenz und Aufklärung gegenüber den Bürgern.
  • Als Teil eines großen kommunalen Unternehmens ist es uns in besonderem Maße wichtig, lokale Akteure, die Gemeinden und auch Bürger bei der Planung und am Erfolg des Windparks zu beteiligen. Es gibt viele Möglichkeiten, einen Mehrwert für die Bürger und Gemeinden zu schaffen.

Der Entwicklungsprozess Schritt für Schritt erklärt

Die Hanse Windkraft nimmt Kontakt zu den Grundstückseigentümern und der Gemeinde auf, um gesellschaftliche Rahmenbedingungen und unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen. Daraufhin erstellen wir ein Projektangebot auf Basis einer Grobplanung des Windparkprojekts. Erst nachdem alle Details mit den unterschiedlichen Interessensgruppen abgestimmt sind, schließen wir Nutzungsverträge mit den Grundeigentümern ab. Mit dieser Grundlage kümmern wir uns um das Planungsrecht, umfangreiche Untersuchungen, Projektoptimierung, die Genehmigung und den Bau. Bei jedem wesentlichen Schritt informieren wir Sie umfassend und binden Sie in Sie in die Planung ein.

5 Schritte zu Ihrem neuen Windpark

1. Rahmenbedingungen identifizieren

2. Projekt ausgestalten

3. Baurecht herbeiführen

4. Genehmigung erwirken

5. Bau und Inbetriebnahme

Sie möchten Ihre Flächen auf die Eignung als Windkraft-Standort prüfen lassen?

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Entwicklungsprozess

Wo dürfen Windkraftanlagen gebaut werden?

Hierbei sind bestimmte Vorschriften und landesspezifische Kriterien zu berücksichtigen. In Raumordnungsplänen oder Flächennutzungsplänen können Windenergieflächen festgelegt werden. Dabei müssen gesetzliche Tabuzonen, wie beispielsweise Naturschutzgebiete, ausgenommen werden. Um Anwohner zu schützen, dürfen Windenergieanlagen bestimmte Lärmpegel zu Wohnsiedlungen nicht überschreiten. Die Nähe zu Flugplätzen und militärischen Einrichtungen kann zusätzliche Einschränkungen erfordern. Um die regionale Verteilung von Windenergieanlagen besser zu steuern, werden i.d.R. gesetzliche und zusätzliche Kriterien (wie pauschale Abstände zu Wohngebieten) für neue Windenergieanlagen durch die Raumordnung von Ländern oder Regionen festgelegt.

Wie groß muss der Abstand von Windkraftanlagen zueinander sein?

  • Windenergieanlagen sollten so positioniert werden, dass das Eignungsgebiet bestmöglich ausgenutzt wird, ohne dass die Anlagen sich gegenseitig abschirmen. Der Windschatteneffekt führt bei zu geringen Abständen zu verringerter Effizienz. Je nach Windhöffigkeit des Standortes, kann der Abstand zwischen den Anlagen also variieren. Zu geringe Abstände führen außerdem zu erhöhten Turbulenzen, die mechanische Belastungen und Materialverschleiß verursachen können.
  • In Hauptwindrichtung sollte man bei mittleren Standorten mindestens den dreifachen Rotordurchmesser als Abstand einplanen.

Was ist der Windschatteneffekt?

Der Windschatteneffekt tritt auf, wenn Windräder sich gegenseitig beeinflussen. Nach einer Windkraftanlage ist die Windgeschwindigkeit reduziert und die Luftströmung ist verwirbelt. Das kann die Effizienz nachfolgender Anlagen verringern. Deshalb müssen Windräder in Windparks mit ausreichendem Abstand zueinander aufgestellt werden.

Wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage?

Die Genehmigung dauert in der Regel zwischen 1,5 und 3 Jahren, abhängig von Umweltprüfungen, Einwendungen von Anwohnern und behördlichen Abläufen. In den letzten Jahren wurden Prozesse optimiert, sodass Genehmigungen in einigen Bundesländern inzwischen schneller erfolgen. Dennoch gibt es regionale Unterschiede. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Behörden und eine vollständige Antragsvorbereitung tragen wesentlich dazu bei, Verzögerungen zu vermeiden.

Was ist ein B-Planverfahren und wann wird es angewendet?

Das Bebauungsplanverfahren (B-Planverfahren) ist Teil der Bauleitplanung und legt fest, wie eine Fläche genutzt werden darf. Es kann genutzt werden, um ein Gebiet gezielt als Windvorranggebiet auszuweisen, bevor eine übergeordnete Regionalplanung rechtsgültig ist. Durch die isolierte Positivplanung können Kommunen bereits vor Rechtskraft des Regionalplans gezielt Standorte für Windkraft ausweisen, ohne andere Flächen auszuschließen. Nach Rechtskraft des Regionalplans ermöglicht die Gemeindeöffnungsklausel es Kommunen, zusätzliche Flächen für Windenergie festzulegen. Diese Instrumente bieten Gemeinden und Projektentwicklern eine höhere Planungssicherheit.

Welche Auswirkungen hat der Schattenwurf einer Windkraftanlage auf mein Grundstück?

Windkraftanlagen können unter bestimmten Bedingungen Schatten auf benachbarte Grundstücke werfen. Gesetzliche Grenzwerte stellen sicher, dass Anwohner nicht gestört werden. Bereits in der Planungsphase werden mögliche Auswirkungen simuliert und im Genehmigungsverfahren geprüft. Anlagen, die sich in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauungen befinden, sind mit einem sogenannten Schattenwurfmodul ausgestattet. Dieses Modul stellt sicher, dass der zulässige Schattenwurf nicht überschritten wird, und stellt die Anlage bei Überschreitung ab.

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Windenergie an Land | Umweltbundesamt

Wie laut sind Windkraftanlagen wirklich?

Windkraftanlagen erzeugen Schall durch die Rotorbewegung und mechanische Komponenten. Die Wahrnehmung hängt von Windstärke, Entfernung zur Anlage und Umgebungsgeräuschen ab. Gesetzliche Vorgaben regeln die maximal zulässige Lautstärke, insbesondere in der Nähe von Wohngebieten. Vor der Genehmigung einer Windkraftanlage wird durch ein unabhängiges Schallgutachten geprüft, ob diese Grenzwerte eingehalten werden. Falls erforderlich, können betriebliche Anpassungen wie reduzierte Drehzahlen in geräuschsensiblen Zeiten vorgesehen werden.

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter:
20181123_BWE_Informationspapier_Schall_und_WEA.pdf

Welche Auswirkungen haben Windenergieanlagen auf Vögel?

Windkraftanlagen können ein Hindernis für Vögel darstellen, doch viele Arten zeigen ein ausgeprägtes Ausweichverhalten. Schätzungen zufolge kommen in Deutschland jährlich zwischen 10.000 und 100.000 Vögel durch Kollisionen mit Windkraftanlagen ums Leben, während Kollisionen mit Glasflächen über 18 Millionen Vögel betreffen.

Im Genehmigungsverfahren werden artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt, um sensible Gebiete zu identifizieren und Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu gehören ornithologische Gutachten, die Flugrouten und Brutgebiete bewerten. Falls erforderlich, können betriebliche Anpassungen erfolgen, um das Kollisionsrisiko weiter zu minimieren.

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Nicht nur Windräder

Kenneth Christen

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