Häufige Fragen


Hanse Windkraft


Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

  • Was passiert mit meiner Windanlage nach Ende der festen EEG-Vergütung?

    Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass Sie frühzeitig vor Auslaufen der garantierten EEG-Vergütung aktiv werden müssen, da Sie sonst kein Geld für den von Ihnen erzeugten Strom erhalten.

    Es gibt mehrere Optionen nach Ablauf der EEG-Vergütung:

    • Die Windenergieanlage wird bis zum technischen Lebensende weiterbetrieben. Der eingespeiste Strom wird eigenständig an der Strombörse verkauft oder an Stromhändler bzw. Direktvermarkter veräußert. Auch der Abschluss eines direkten Stromliefervertrags mit einem Großabnehmer ("Power Purchase Agreement", PPA) ist möglich.
    • Repowering der Windenergieanlage (falls möglich) und Teilnahme an den Auschreibungen der Bundesnetzagentur für eine feste Vergütung.
    • Rückbau der Windenergieanlage.

    Da sowohl ein Weiterbetrieb als auch ein Repowering vielfältige Kompetenzen verlangen und jeweilige Risiken bergen, ist der frühzeitige Verkauf Ihrer Windenergieanlage an die Hanse Windkraft eine nachhaltige und sichere Option. Wir machen Ihnen ein faires finanzielles Angebot auf Basis der zukünftig erwarteten Erträge, nehmen Ihnen jedoch alle Risiken technischer Ausfälle sowie des Rückbaus ab. Im Falle eines erfolgreichen Repowerings beteiligen wir Sie selbstverständlich.

  • Welche Kosten und Risiken kommen auf mich nach dem Ende der EEG-Vergütung zu?

    Nach Ablauf der Typenprüfung muss zwingend ein Weiterbetriebsgutachten beauftragt werden. Auch bei einem positiven Gutachten entstehen üblicherweise höhere Instandsetzungskosten aufgrund des Alters der Windenergieanlage. Das Risiko eines kapitalen Großkomponentenschadens nimmt aufgrund des Alters der Windenergieanlage zu.

    Nach Ablauf der erwarteten Lebensdauer der Windenergieanlage muss diese vollständig zurückgebaut und recycelt werden.
    Mit Auslaufen der EEG-Vergütung tragen Sie das Risiko des wirtschaftlichen Weiterbetriebs zu Marktpreisen. Die Einnahmen können stark schwanken und die Ausgaben steigen zumeist aufgrund der zunehmenden technischen Anfälligkeit.

  • Wann ist ein Weiterbetrieb meiner Windanlage nach Auslaufen der EEG-Vergütung wirtschaftlich?

    Die Wirtschaftlichkeit ist gegeben, wenn die laufenden Kosten zzgl. der Kosten für den Rückbau und des Weiterbetriebsgutachtens durch die am Markt erzielten Erlöse gedeckt werden können. Die stark schwankenden Strompreise machen eine Prognose hier jedoch sehr unsicher. Die Anlagen sind dann auch über 20 Jahre alt und entsprechend reparaturanfällig.

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt, um über einen Verkauf meiner Windanlage nachzudenken?

    Je früher Sie sich über einen Verkauf informieren, desto besser. Grundsätzlich haben Sie bei einem früheren Verkauf keine Nachteile, da die bis zum Ende der EEG-Vergütung erwarteten Einnahmen im Kaufpreis abgebildet werden. Für uns ist es attraktiver, eine Windenergieanlage bereits ein paar Jahre vor Auslaufen aus der EEG-Vergütung zu erwerben.

  • Habe ich nach Auslaufen der EEG-Vergütung weiterhin Einspeisevorrang?

    Ja. Die Netzanschlusspflicht und der Einspeisevorrang bleiben bestehen. Auch die Regelungen zum Einspeisemanagement bleiben bestehen. Die Windenergieanlage hat weiterhin den Status als Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

  • Was passiert mit den sogenannten "Eisman"-Maßnahmen?

    Bezüglich der Abschaltung von Anlagen zur Stabilisierung des Netzes und der damit verbundenen Entschädigung besteht aktuell nach Ende der festen EEG-Vergütung noch eine rechtliche Unsicherheit, sodass hier je nach Standort für manche Anlagen ein erhebliches finanzielles Risiko besteht.


Unser Fokus


Kaufprozess

  • Wo geht es zur Angebotserstellung?

    Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular. Wir melden uns dann sehr zeitnah bei Ihnen zu einem unverbindlichen Erstgespräch.

  • Wie gestaltet sich der Verkaufsprozess?

    Auf Basis der von Ihnen übermittelten Daten machen wir Ihnen ein indikatives unverbindliches Angebot. Deckt sich dieses von der Größenordnung her mit Ihren Vorstellungen, beginnen wir eine vertiefte Prüfung ("Due Diligence"), für die wir weitere Daten bei Ihnen anfragen. Ergeben sich aus der ersten Durchsicht der Daten keine strukturellen Gründe gegen einen Kauf, beauftragen wir eine zustandsorientierte Prüfung der Windanlage.

    Auf Basis der Erkenntnisse der Due Diligence und des technischen Zustands der Windenergieanlage kommt es ggf. zu Anpassungen des indikativen Kaufpreises und der Ausgestaltung des Kaufvertrages. Uns ist es wichtig, dass der gesamte Prozess Ihnen gegenüber fair und transparent verläuft.

  • Wie lange dauert der durchschnittliche Verkaufsprozess?

    In der Regel dauert der Verkaufsprozess 1-3 Monate. Die Dauer hängt im Wesentlichen von der Verfügbarkeit der notwendigen Daten ab.

  • Welche Daten werden für eine indikative Erstbewertung benötigt?

    Für eine indikative Erstbewertung benötigen wir nur einige wenige Daten, die Sie in der Regel gut verfügbar haben. Diese umfassen z.B. Anlagentyp- und größe, das Jahr der Inbetriebnahme, erzeugte Mengen und die Wirtschaftlichkeit. Treten Sie gerne mit uns in Kontakt und wir besprechen alles weitere persönlich.

  • Reichen bei den Daten für die Erstbewertung Durchschnittssätze aus oder wie viele Betriebsjahre werden detailliert benötigt?

    Für die Erstbewertung reichen auch Durchschnittswerte. Jedoch können anhand detaillierter Angaben fundiertere erste Angebote abgegeben werden.

  • Wie kann ich Ihnen die Daten für eine Erstbewertung zukommen lassen?

    Sie können gerne unser Kontaktformular nutzen oder Sie lassen uns Ihre Daten per Mail zukommen an info@hanse-windkraft.de

  • Was passiert mit meinen Daten?

    Die uns übermittelten Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben und absolut vertraulich behandelt.

    Sie können sich darauf verlassen, dass wir mit Ihren Daten in Ihrem Sinne datenschutzkonform umgehen. Sollten Sie dennoch Bedenken haben, unterzeichnen wir auch gerne eine Vertraulichkeitserklärung.

  • Wie wird der Verkaufspreis ermittelt?

    Der Verkaufspreis ergibt sich durch die restliche EEG-Vergütung zzgl. einem möglichen Weiterbetrieb bei Vermarktung der Anlagen abzüglich der jährlichen Kosten, der Kosten für die Weiterbetriebsgutachten sowie der Rückbaukosten. Durch unsere Erfahrung aus vergangenen Käufen haben wir ein sehr gutes Bild bzgl. der Güte einzelner Anlagentypen und deren Werten nach Auslaufen der EEG-Vergütung.

  • Wird eine Share oder Asset-Deal bevorzugt?

    Die Entscheidung über die bevorzugte Transaktionsart fällt grundsätzlich windparkspezifisch aus. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die wir uns im jeweiligen Projekt, nach genauer Prüfung der Unterlagen, anschauen und dann mit Ihnen erörtern.

  • Wie viel Vorlauf wird bis zum Stichtag des Übergangs benötigt?

    Ein bestimmter Vorlauf zum Stichtag des Übergangs ist nicht zwingend gegeben, da dieser auch je nach Projekt rückwirkend vollzogen werden kann. Ein gewisser Vorlauf ist nur bezüglich des gewünschten Stichtags zum Abschluss des Kaufvertrages notwendig und ist von Windpark zu Windpark unterschiedlich.

  • Kauft die Hanse Windkraft auch das Grundstück, auf dem sich die Windanlage befindet?

    Ja, für die Hanse Windkraft sind sowohl die Pacht als auch der Kauf von Grundstücken möglich.

  • Was passiert mit meinen laufenden Verträgen?

    Die Hanse Windkraft möchte Windparks eine langfristige Zukunft bieten. Dafür benötigen wir die Unterstützung von Partnern vor Ort. Im Rahmen des Kaufes treten wir deshalb auch in die bestehenden Verträge ein und übernehmen diese. Sowohl in der Wartung als auch im Betrieb.

  • Übernimmt bzw. garantiert die Hanse Windkraft auch den Rückbau der Windenergienlage?

    Ja. Die Hanse Windkraft wird am Ende der Lebensdauer der Windenergieanlage bzw. mit deren Außerbetriebsetzung diese vollständig zurückbauen gemäß der genehmigungsrechtlichen Vorgaben. Hierfür bildet die Hanse Windkraft entsprechende Rückstellungen.

  • Werde ich bei einer Repowering-Option beteiligt?

    Ja. Wir positionieren uns klar als fairer Partner auf Augenhöhe. Sollte ein Repowering erfolgreich umgesetzt werden, partizipieren Sie als Verkäufer noch einmal zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis.